Kein Warmwasser in der Eigentumswohnung. Wie weit kann ich das Hausgeld kürzen?
Hallo,
ich habe mir eine Eigentumswohnung letztes Jahr gekauft und erhalte seit Tagen kein Warmwasser.Die Verwaltung hat es trotz 1. Mahnung nicht behoben.
es kamen diverse „Hausmeister“ aber es hat sich bis heute nichts getan.
Meine Frage ist, kann ich das Hausgeld welches ich zahle kürzen? Und wenn ja wie hoch?
Die Frist für die 1. Mahnung läuft am 19.05.22 ab. Ich bitte um eure Unterstützung. Ob das rechtlich richtig ist zb 50% weniger zu zahlen. Ich bitte um eure Unterstützung.
Eigentumswohnung