Ich habe im Jahr 2000 ein Grundstück von der Gemeinde gekauft, das verkauft wurde unter der Bedingung, dass die Gemeinde einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks hat, falls wir in den nächsten fünf Jahren (nach dem Jahr 2000) nicht unser Haus dort gebaut haben. Wir haben unser Haus zwei Jahre später (2002) gebaut und jetzt möchten wir das Haus verkaufen. Der aktuelle Grundbuchauszug ist in der Abteilung II dieser Beschränkung („Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums für die Gemeinde“) vorgemerkt. Die Frage ist, müssen wir diese Vormerkung löschen bevor wir verkaufen? (in diesem Fall, wie macht man das)?
Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums für die Gemeinde. Wie kann ich die Vormerkung in das Grundbuch (Abteilung II) löschen?
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