Ich verstehe eine solche "Denke" auch nicht. Mit welcher Begründung solltest Du einen Anspruch darauf haben ? Das ist eine freiwillige Leistung der Werkstatt. In manchen Fällen wird auch einen kleine Gebühr dafür fällig. Außerdem solltest Du nicht vergessen für die gefahrenen KM nach zu tanken.

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Egal ob Du von der Privatperson eine Rechnung, Quittung oder nur einen Kaufvertrag mit Quittung hast, die USt kannst Du nicht ziehen.

Das Auto fließt dann ganz normal in deinen Gewerbebetrieb und Du kannst die gesetzlichen Abschreibungen vor nehmen.

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Wenn Du die Ablösesumme nach 4 Jahren zahlst, ist der Schaden egal.

Wenn Du aber das Auto an den Händler dann verkaufen möchtest, wird er dir sicher einen Abzug machen. Wertminderung ist meistens 10 % der Schadensumme.

Wie gesagt, dass kommt aber nur zum tragen wenn der Händler ablösen soll.

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In der Regel, gerade bei Privatleasing, macht die Übernahme des Fahrzeuges am Ende der Leasingzeit viel Sinn. Egal ob Du den Restwert nun in Bar auf den Tisch legst oder eine Anschlussfinanzierung machst. Ein seriöses Autohaus rechnet zum vereinbarten Restwert ab. Allerdings kannst Du bei der Finanzierung keine Sonderzinssätze erwarten. Der eff.Zins wird dann zwischen 6,9 und 8,9 liegen.

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