Mein Auto wurde vom Hagel beschädigt. Dies habe ich in einer Werkstatt über die Kfz-Versicherung richten lassen. Das Auto ist jetzt 2 Jahre alt und auf 4 Jahre finanziert, d. h. ich kann das Auto nach 4 Jahren zu dem dato gültigen Restwert ablösen, oder ich gebe es dem Händler zurück. Meine Frage ist nun, hat das Auto nach diesen 4 Jahren aufgrund des Hagelschadens, der zwar repariert wurde, einen geringeren Wert, und ich habe nur eine geringere Summe bei Ablösung zu zahlen, oder bleibe ich auf der Wertminderung sitzen? Wäre es besser, dieses Auto zurückzugeben? Oder hat dieser Vorfall keine Auswirkung bei der Ablösung des PKW´s?