Ist die Kündigungsschutzklage erfolgsversprechend?
Nein.
"trotz Abmahnung vermehrt zu spät"
zeigt mir persönlich das der AG bereits mehr als Kulant war, da trotzdem noch mehrfach drüber weggesehen wurde.
Irgendwann ist das Fass halt Voll
Ist die Kündigungsschutzklage erfolgsversprechend?
Nein.
"trotz Abmahnung vermehrt zu spät"
zeigt mir persönlich das der AG bereits mehr als Kulant war, da trotzdem noch mehrfach drüber weggesehen wurde.
Irgendwann ist das Fass halt Voll
Die Wahrscheinlichkeit das wegen 100 € Fingerabdrücke genommen werden ist verschwindend gering.
Es könnte sein, dass die Polizei von der Geldbörse Fingerabrücke nimmt aber ohne konkreten verdacht auf einzelne Personen wird da nichts weiter passieren.
Eine Genehmigung für 3 Klassen sehe ich als unwahrscheinlich.
Bei Diebstahl allgemein ist es unwahrscheinlich. Sowas erfolgt meistens erst bei Raub oder Einbuch-Diebstahl.
In der Probezeit kann dir natürlich alles passieren.
Da hier meistens ohne Grund gekündigt werden kann, nützt auch nichts was gegen z.B. eine Abmahnung bei der Differenz helfen kann.
Wenn du soviel Angst vor Konsequenzen hast und ein schlechtes gewissen, dann rede doch mal mit dem Filialleiter.
Wenn wir von Kleinigkeiten reden und du den Arsch in der Hose hast, zahlst die Sachen nach oder machst da ein Praktikum um deine schuld "abzuarbeiten" und er verzichtet auf eine Strafanzeige.
Letzlich muss dir bewusst sein:
Du hast selber entschieden, dass du eine Straftat begehst und weißt sogar das es eine ist.
Daher hast auch nur du alleine die Konsequenzen zu tragen.
Ein Minijob muss nicht auf einer Steuererklärung angegeben werden.
Minijob wäre ein verdienst bis 450 € Monatlich.
Selbstverstänlich sollte natürlich sein, dass der Job auch regulär angemeldet wurde vom Arbeitgeber.
PS: du hast auch bei Barzahlung das Recht auf eine Gehaltsabrechnung in Textform. (Digital/Papier ist nicht näher festgelegt)
Hier kommt es meiner Meinung nach unter anderem auf die genaue Formulierung des Arbeitsvertrages an.
Ich an eurer Stelle würde in diesem Fall einen Anwalt einschalten, da hier im Forum lediglich eine Richtung angegeben werden kann.
Hier kommt es ganz darauf an wem die Grünfläche gehört.
Befindet sie sich auf deinem Grundstück oder liegt sie bereits außerhalb der grenze.
Innerhalb der Grenze hast du definitiv ein Unterlassungsanspruch.
Außerhalb bestehen zwar ggf. auch möglichkeiten, diese sind aber etwas Umständlicher und führen nicht immer zum erfolg.
Du musst auf jedenfall bedenken, dass du Strom und Wasserzähler "benötigst" ansonstens kommt bezüglich der Abrechnung eine große Hürde auf dich zu.
Erst einmal gilt, dass der Vertrag zwischen Hauptmieter und dir gültig ist.
Heißt Sie kann dich nicht vor die Tür setzen, aber du auch nicht einfach gehen bzw gehen schon, aber zahlen musst du trotzdem.
Der Hauptmieter hingegen hat das Problem, sofern nichts genehmigt ist.
1. Kann er von der Hausverwaltung gekündigt werden.
2. Sozialbetrug, aber nur wenn sie die Einnahmen nicht angegeben hat.
Dein Problem: wenn er/sie gekündigt wird, können sie dich genauso aus der Wohnung werfen.
Daher würde ich mir eine neue Wohnung suchen und das ganze auch melden beim Amt sowie der Hausverwaltung.
MELDEN auf jedenfall!