Guten morgen

ab dem 1.7 erhalten bürgergeldempfänger wie ich welche eine umschulung machen das weiterbildungsgeld in höhe von 150€.

Nun ist es bei einer arbeitskollegin welche die gleiche umschulung wie ich macht jedoch so das sie kein bürgergeld sondern übergangsgeld erhält.

Hat sie trotzdem anspruch auf die 150€?

LG