Antwort
Hallo, nun sind hier die Aussagen doch widersprüchlich.
Hierzu habe ich folgendes gefunden:
http://www.iww.de/wvv/steuergestaltung/tippgeber-steuerpflicht-von-provisionen-an-tippgeber-f94388
demnach müssen einnahmen bis 256€ p.a. nicht! versteuert werden.