Antwort
Danke @ qtbasket :
Per Erzwingungsklage - klar, aber das kostet zusätzlich Geld. Anwalt und Gerichtsgebühren und die muss man selbst bezahlen !!!
Wichtig ist natürlich die Begründung, welches Recht auf Löschung hat der Kläger in dem Fall?
Wieso werden die Kosten nicht verteilt, wie im Zivilrecht üblich?