zur genauen Darstellung Verlobtes Paar kauft Haus. Verlobte gibt 50000 Eigenkapital und lässt es im Grundbuch Rang III eintragen, im Rang I die Bank..beide je zur Hälfte Eigentümer, wobei die eingetragenen Grundschuld zu Lasten der Hälfte des Verlobten geht. Gemeinsamer Kreditvertrag. von den 50000 Eigenkapital wurden gesamte Kaufnebenkosten und Anschaffungen getätigt. Jetzt soll die Verlobte ausziehen und der Verlobte will das Haus allein übernehmen. Die Bank akzeptiert ihn als alleinigen Kreditnehmer. Sie will die 50000 (eingetragene Grundschuld) wieder zurück und den bereits getilgten hälftigen Anteil, weil sie ihren Anteil vom Haus auf ihn übertragen soll. der Verlobte sagt, du bekommst nur die Hälfte der KAUFNEBENKOSTEN erstattet, denn das waren ja deine Kosten. Ihren Tilgungsanteil will er auch nicht erstatten, da noch viele Schulden vorhanden sind. Ist das so rechtens???? Sie muss ihm jetzt ihren Anteil vom Haus verkaufen oder übertragen ?auf den Verlobten mit Hilfe vom Notar. Muss ein Kaufvertrag gemacht werden über die Höhe ihres Anteiles ? wer kann mit kurz beschreiben wie das mit dem Geld ablaufen muss. Danke im voraus
Ein unverheiratetes Paar, verlobt, haben gemeinsam ein HAUS gekauft .Trennung, einer bleibt im Haus wie läuft die Übertragung ab wer muss was bezahlen?