zur genauen Darstellung  Verlobtes Paar kauft Haus. Verlobte gibt 50000 Eigenkapital und lässt es im Grundbuch Rang III eintragen, im Rang I die Bank..beide je zur Hälfte Eigentümer, wobei die eingetragenen Grundschuld zu Lasten der Hälfte des  Verlobten geht. Gemeinsamer Kreditvertrag. von den 50000 Eigenkapital  wurden gesamte Kaufnebenkosten und  Anschaffungen  getätigt.  Jetzt  soll die Verlobte ausziehen und der Verlobte will das Haus allein übernehmen. Die  Bank  akzeptiert ihn als alleinigen Kreditnehmer. Sie will die 50000 (eingetragene Grundschuld) wieder zurück und den bereits getilgten hälftigen Anteil, weil  sie ihren Anteil vom Haus  auf ihn übertragen soll.  der Verlobte sagt, du bekommst nur die Hälfte der KAUFNEBENKOSTEN erstattet, denn das waren ja deine Kosten. Ihren Tilgungsanteil will er  auch nicht erstatten, da noch viele Schulden vorhanden sind. Ist das so rechtens???? Sie muss ihm jetzt  ihren  Anteil vom Haus  verkaufen oder übertragen ?auf den Verlobten mit Hilfe vom Notar. Muss ein Kaufvertrag gemacht werden über die Höhe  ihres  Anteiles ? wer kann  mit kurz beschreiben  wie  das mit dem Geld ablaufen muss. Danke im voraus