Antwort
Habe nun endlich jemanden bei der Bank erreicht. Es ist also tatsächlich so, dass der Schutz des P-Kontos erst bei Eingang einer Pfändung greift, und vorher geschehene Zahlungseingänge und co irrelevant für den dann greifenden Freibetrag sind. Der zum Pfändungseingang stehende Kontostand ist dann jedoch auf den Freibetrag angerechnet.
Danke an alle Antworten und bis zur nächsten Frage :)