Antwort
Der Fußgänger wird eine erhebliche Teilschuld bekommen, wenn nicht überhaupt die ganze Schuld. Denn schließlich muss er ja schauen, wohin er geht. Der darf sicher nicht blind durch die Gegend wandeln. Andererseits darf er sicher darauf vertrauen, dass auf seinem Gehweg keine Äste ihm gefährlich werden können. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Mann müsste weitere Hindergrundinformationen haben. Wenn der Ast wirklich heimtückisch in den Weg hineinragt, wird es wohl zu einer, wenn auch eingeschränkten Haftung des Grundstücksbesiters kommen bzw. seiner Haftpflichtversicherung.