Ich besitze eine kleine Eigentumswohnung im 1. Stock eines Mietshauses. Mein Mieter hat die Hausverwaltung mehrmals auf durch die Wände dringende Feuchtigkeit hingewiesen, was stets mit unzureichender Lüftung der Wohnung seinerseits abgetan wurde. Mittlerweile bildet sich Schimmelbefall im Bad und in der Küche. Mein Mieter bat die Hausverwaltung, sich den Schaden vorort anzusehen, diese hat aber den ausgemachten Termin nicht wahrgenommen. Der Mieter droht mir nun mit Mietminderung bzw. Kündigung. Welche rechtliche Handhabe kann ich gegen die Nachlässigkeit dieser Verwaltung geltend machen, deren Arbeitswesen bekannt ist. Die anderen Eigentümer interessiert mein Problem nicht.