Vor 12 Jahren habe ich meiner Tochter meine Wohnung überschrieben. Ich besitze ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Jetzt muss ich ins Seniorenheim und möchte, dass meine Tochter in die Wohnung einzieht, ohne Miete zahlen zu müssen.

Ist das möglich? Oder kann das Sozialamt von ihr eine angemessene/ortsübliche Miete verlangen? Diese könnte meine Tochter von ihrer Rente nicht bezahlen. Fremdvermieten möchte ich aber nicht.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Es grüßt Sie freundlich Christine