Antwort
Der Mieter trägt bei einem Mietverhältnis auch die Grundsteuer gemäß Betriebskostenverordnung. Mieter ist aber nicht gleich Wohnungsberechtigter. Besteht ein dinglich gesichertes Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB trägt der Berechtigte nur die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, nicht aber Grundsteuer, Versicherung etc. Es sei denn in der Bewilligung/im zugrunde liegenden Vertrag ist etwas Gegenteiliges vereinbart.