Das Provisionsabgabeverbot ist faktisch seit 2012 außer Kraft gesetzt und ob es diesen Sommer mit dem Umsetzungsgesetz für die europäische Richtlinie IDD tatsächlich wieder kommt, ist ein feuchter Traum der meisten Versicherungsvermittler. Das letzte Wort ist hier aber noch lange nicht gesprochen.
In Deinem Fall ist die Sache sogar noch einfacher: (Quelle hier, Punkt 4 https://www.kinder-privat-versichern.de/75-prozent-onlinebonus/) Bei Dir geht es nämlich gar nicht um eine Tippgeber-Provision für einen Fremdvertrag, bei dem Du nach § 22 Nr. 3 EStG tatsächlich eine jährliche Freigrenze von 256 Euro hast. Es geht ja vielmehr um einen Eigenvertrag, bei dem Dir Teile der Provision zurück fließen. Du bist also selbst diejenige, die am Ende die Provision mit dem Beitrag bezahlt. Daher ist dieser Rückfluss für Dich in unbeschränkter Höhe komplett steuerfrei (BFH, 2. März 2004, IX R 68/02)!