Antwort
Vielen Dank für die gute Antwort, ich habe die selbe Frage gehabt. Zusätzlich würde ich gerne wissen, ob die Einkünfte aus dem 450 Euro Job und dem Lehrauftrag gemeinsam zur Bestimmung der Sozialversicherungspflicht genommen werden (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)