Ja, dazu gehören neben dem Antragsteller auch dessen Partner oder Partnerin und alle Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, und die im gleichen Haushalt wohnen.

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was man machen kann, ist, eine rentengarantiezeit zu vereinbaren. dabei legt man einen zeitpunk fest, bis zu dem auf jeden fall eine rente gezahlt wird, auch wenn der eigentliche kunde schon tot ist. oder man man kann mit der versicherung ausmachen, dass im todesfall das restkapital des kunden an die anghörigen geht. aber die beiden sind natürlich teuer. wie teuer genau, weiß ich allerdings nicht...

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