Ich bin seit letztem Jahr als Freiberufler tätig und hab mein privates Girokonto auf die Rechnungen geschrieben und auch davon meine Ausgaben bezahlt. Die EÜR hab ich in Elster erstellt, nur verlangt das jetzt auch die "Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG".

Muss ich jetzt alles, was ich privat von diesem Girokonto ausgegeben hab als Entnahme angeben? Und was wären die Einlagen? Frei lassen kann ich das Feld nicht.

Oder ist das von den tatsächlichen Buchungen auf dem Girokonto unabhängig und ich kann das in meiner EÜR irgendwie anders führen?