Hallo :)
Ich denke nicht , dass das ins Führungszeugnis eingetragen wird.
Meines Wissens nach bekommt man dort nur einen Eintrag , wenn man von der Staatsanwaltschaft rechtskräftig verurteilt und bestraft wurde.
Ich habe auch einmal richtig scheiße im Straßenverkehr gebaut und hatte vorher auch noch nie mit der Polizei zu tun.
Im Endeffekt wurde das Verfahren gegen mich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, extra mit dem Verweis , dass ich keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme und somit nicht vorbestraft bin , wenn ich die Auflage fristgerecht erfülle.
Und der Vorfall damals war etwas schlimmer als bei deiner Freundin , jedoch auch ohne Personenschaden oder Fremdschaden.
Also macht euch bitte keinen allzu großen Gedanken.
Jeder macht mal Fehler , Hauptsache es bleibt eine einmalige Sache und man hat daraus gelernt ;)