Erbschaften fließen meines Wissens nach nicht in Zugewinngemeinschaft ein. Was ist im Fall von Bargeld, das in Sachwerte umgewandelt wird? Hat der Ehepartner dann quasi einen "Freibetrag" in Höhe der Erbschaft, der z.B. auf den nach der Erbschaft erfolgten Erwerb von Dingen wie Auto, Edelmetall u.ä.? Oder wird durch die Umwandlung in Sachwerte der Neuerwerb Bestandteil der Zugewinngemeinschaft?