sehr geehrte Spezialisten/innen!

Wir beauftragen regelmäßig Fensterreinigungsunternehmen, um 3 Glasdächer zu reinigen. Zwei der Glasdächer reichen bis direkt an die Dachkante.

die Reiniger arbeiten stets ungesichert- ich wurde nie auf einen Bedarf an Sicherungsmaßnahmen hingewiesen.

wer haftet, wenn tatsächlich mal einer von ihnen abstürzt?

danke!