Antwort
Wenn die zweite Ausbildung förderfähig ist, kann sie BAföG beantragen. Den Antrag stellt sie in der Stadt, in der sie die Ausbildung macht. Zuständig für die Entgegennahme ist das (Akademische) Förderungswerk. Je früher der BAföG-Antrag gestellt wird, desto schneller wird er bearbeitet und desto schneller wird ein Bescheid versandt, d.h., das sie ruhig jetzt schon den Antrag stellen kann.