Laut meiner Kenntnis muss dein Bruder dich Aufgrund deines Erbrechtes kontaktieren. Ob du das Erbe dann annimmst oder ausschlägst ist dir überlassen. Wozu er da jetzt genau deine Geburtsurkunde benötigt weiß ich auch nicht. Klar muss nachgewiesen werden, dass er auch dein Vater war aber das solltest du doch eher persönlich machen müssen. Wenn dein Bruder da so hinterher ist könnte ich mir auch gut vorstellen, dass dein Vater eher Schulden zu vererben hat.

Es kann auch gut sein, dass er möchte, dass du dich an den Bestattungskosten beteiligst. Das ist sein gutes Recht. Sollte es darum gehen und du willst dich nicht an den kosten beteiligen ( was ich gut nachvollziehen kann, denn ich habe meinen Vater noch nicht mal kennengelernt ) dann bleibt wohl nur der Rechtsweg.

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Es gibt sicher in deiner Nähe eine Caritas. Die Caritas ist eine Vereinigung die kostenfrei Hilfe anbietet, darunter auch Familienhilfe. Schau einfach im Internet nach wo sich eine in deiner Nähe befindet. Da ihr erst seit 3 Jahren in Deutschland seit werden die euch am besten Helfen können. Ob bei den Anträgen oder auch bei der Wohnungssuche.

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Ja. Aufgrund der Coronalage dürfen die Fahrschulen momentan ausschließlich Fahrschüler aufnehmen die den Führerschein für die Arbeit benötigen. Dafür muss man eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Den Fahrschulen sind diesbezüglich die Hände gebunden.

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Könnte ich die Wohnung eventuell bekommen und habe ich Chancen bei dem Verwalter/Vermieter und bei der Sachbearbeiterin vom Amt?

Hallo zusammen,

Ich möchte nach knapp 5 Jahren in einer größeren Wohnung, in einer 2 Zimmerwohnung bei mir um die Ecke umziehen. Ich wohne aktuell in einer 1 Zimmerwohnung. Ich beziehe seit 2018 Hartz IV, da ich momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Meine 1 Zimmerwohnung hat mein Vater damals für mich angemietet und wurde dann später am Jobcenter sozusagen weitergereicht, als ich Hartz IV bekommen habe. Ich konnte problemlos in der Wohnung bleiben. Auf meinen Namen sind auch keine Schulden oder Ähnliches vorhanden, da die Miete immer pünktlich vom Jobcenter bezahlt wird und die Betriebskosten jährlich auch immer bezahlt werden. Bis jetzt gab es nie Probleme, Mahnungen, oder Ähnliches. Die 2 Zimmerwohnung, die ich mir angucken möchte und auch haben möchte, ist ein paar Meter weiter weg von meiner jetzigen Wohnung und soweit ich weiß, auch preislich in meinem Budget, was das Jobcenter bereitstellt. Das heißt, ich habe auch die selbe Hausgesellschaft, die mich als Mieter auch kennt und auch meine Zahlungen. Es wird zusätzlich auch nochmal eine Schufaauskunft verlangt, was bei mir kein Problem ist, da ich schuldenfrei bin, gegebenenfalls eine Vormieterbescheinigung, was ebenfalls kein Problem ist, da es ein und die selbe Hausgesellschaft ist und einen Einkommensnachweis der letzten 3 Monate. Wie sieht es da aus? Ich bekomme ja nur Hartz IV. Könnte ich das in Form meines Hartz IV-Bescheids irgendwie beilegen? Da ich ja trotzdem meine andere Wohnung auch behalten konnte, obwohl ich Hartz IV bekomme. Wie sieht es da aus? Ich werde meine Sachbearbeiterin aber morgen dazu auf jeden Fall nochmal anrufen und bei ihr nachfragen, wie es diesbezüglich aussieht und dann den Verwalter/Vermieter, der die 2 Zimmerwohnung zur Miete anbietet, um sie angucken zu können. Jetzt ist meine Frage, ob ich mir sozusagen große Hoffnungen machen kann, da ich gerne aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen möchte, da ich mich in der Wohnung einfach nicht mehr wohlfühle psychisch.

  1. Zu wenig Platz. (Ich habe Wohn- und Schlafzimmer alles in einem. Meinen Besuch kann ich nur in der Küche empfangen und nicht mal im Wohnzimmer, da es ja auch zugleich mein ganz privater Raum ist.
  2. Keinen Balkon und ich hätte gerne einen Balkon, um mich auch mal draußen drauf entspannen, bzw. aufhalten zu können.
  3. Neuerdings neue Nachbarn über mir, die recht laut sind und auch teilweise laut streiten, sodass es für mich unerträglich wird und ich davor auch Angst habe.

Ich habe zudem auch noch eine gesetzliche Betreuerin, der ich mein Anliegen auch schon mitgeteilt habe. Von ihrer Seite aus gibt es da auch keine Bedenken, um abzulehnen. Ich muss nur sichergehen, dass das Jobcenter mitspielt und der Verwalter/Vermieter, bzw. die Hausgesellschaft sich dann auch noch weiterhin für mich entscheidet. Wie würden meine Chancen denn zum Beispiel mal angenommen stehen? Ich möchte die andere Wohnung unbedingt haben wollen und ich würde mich vor allem auch wieder besser fühlen.

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Ich sehe das wie dein Betreuer. Solange die neue Wohnung im Rahmen der vom Amt gezahlten Leistungen liegen sehe ich da kein Problem.

Ich würde an deiner Stelle auch direkt nach einer Bescheinigung für den Vermieter fragen, obwohl die großen Gesellschaften genau wissen wie viel die Wohnung kosten darf damit das Amt auch für die Miete aufkommt.

Dazu kommt, dass es die gleiche Vermietung ist und es so doch sehr unkompliziert ablaufen dürfte.

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In der Regel sollte deine Mutter vor der Pfändung eine Benachrichtigung der Bank bekommen haben. Hat sie sich daraufhin direkt gemeldet und ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, dann steht ihr ihr Freibetrag für den Monat auch zur Verfügung. In den Dispo kann sie aber mit einem P-Konto nicht mehr gehen. Nicht alle Bezüge werden zurückgezahlt bei Pfändungen. Zum Beispiel zählen keine Zahlungen wie Arbeitslosengeld als Pfändungsfrei. Nachzahlungen vom Kindergeld zum Beispiel können bei der Bank eingereicht werden und werden dann dem Konto wieder gutgeschrieben. Pro Kind , welches noch Kindergeld bezieht wird der Pfändungsfreibetrag hochgesetzt, dafür einfach die Bescheide einreichen. Wichtig ist, dass deine Mutter am Monatsende kein Geld mehr auf dem Konto hat. Alles was in den Folgemonat mitgenommen wird, wird angerechnet.

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