Antwort
Ja. Aufgrund der Coronalage dürfen die Fahrschulen momentan ausschließlich Fahrschüler aufnehmen die den Führerschein für die Arbeit benötigen. Dafür muss man eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Den Fahrschulen sind diesbezüglich die Hände gebunden.