Grundsätzlich dürfte man mit Eintritt der Arbeitslosigkeit wieder in die gesetzliche Versicherung fallen. Allerdings gelten Einschränkungen, vor allem das Alter betreffend. Der Wechsel in den Basis-Tarif ist, sofern man in der PKV verbleiben muss, aber ebenfalls jederzeit möglich. Unter http://www.pkvvergleich.org/krankenvollversicherung/basistarif/ kann man sich etwas genauer über die Besonderheiten und Voraussetzungen beim Basistarif informieren.
Das kommt darauf an, inwieweit du Leistungen bei der privaten Haftpflicht eingeschlossen hast. Mietsachschäden müssten auf jeden Fall mit drin sein, damit die Haftung übernommen wird. Und wenn es wirklich ein eher kleiner Schaden ist, der ausgeglichen werden müsste, musst du auch auf die Selbstbeteiligung achten, falls du eine solche vereinbart hast. Schau mal in deinen Vertrag, was abgesichert ist und was nicht. Die wichtigsten Risiken, die versichert sein sollten, kannst du auch noch mal unter http://www.privatehaftpflichtversicherung.com/risiken/ nachlesen.
Ich muss jetzt nochmal nachfragen: Du willst innerhalb der KV in einen anderen Tarif wechseln, also bei der Central bleiben? Oder willst du zu einem ganz anderen Anbieter wechseln? Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft dürfte es mit den Alterungsrückstellungen, wie auch bei http://www.pkvvergleich.org/krankenvollversicherung/altersrueckstellungen/ erläutert, gar nicht sooo große Probleme geben. Bei einem Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter kann das schon wieder anders aussehen. Ich würde mich unabhängig mal von einem Berater der Verbraucherzentrale oder einem UNABHÄNGIGEN Versicherungsberater informieren lassen.