Da das A&O Hostel die Zimmer bestimmt nicht aus Nächstenliebe sondern aus einer Gewinnerziehlungsabsicht (100 % Ausbuchung bis September und die öffentliche Hand zahlt meist gut) an die Stadt Stuttgart vermietet, würde ich die Frage eher aus rechtlicher denn aus moralischer Sicht beantworten. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob ein wirksamer Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Buchung bestätigt wurde. Dann kann nur noch storniert werden, wenn in dem Vertrag Stornierungsmöglichkeiten vereinbart worden sind. Hier sind insbesondere die AGB interessant, die man im Internet findet. Sollte keiner der Gründe zutreffen, dann haftet a&o grundsätzlich für die Schäden (z.B. höhere Übernachtungskosten), die augrund der Stornierung entstanden sind.