Folgender Fall:

Person, 27J, hat ein Weiterbildungsstipendium gebilligt bekommen. Gleichzeitig hat er Aufstiegs BAföG beantragt und ebenso genehmigt bekommen und fing vor einiger Zeit seinen Elektromeisterkurs an. Er bezieht also einen Vollzuschuss zum Leben (den er eigentlich nicht zurückzahlen müsste) und das Stipendium, welches ca die Hälfte der Kosten für den Meisterkurs in Vollzeit bezahlt (die andere Hälfte liegt außerhalb des Förderzeitraums).

Person nimmt sich drei Monate nach Beginn des Meisterkurses das Leben.

Er hat einen Teilkurs absolviert und die erste Prüfung bestanden und war mitten im nächsten Block.
Müssen Angehörige bereits in Anspruch genommene Leistungen und Zahlungen an die zuständige Behörde zurückzahlen?