Wenn sich irgendjemand auf die Gleise stürzt und die Bahn deshalb nicht fahrplanmäßig fährt, dann hat man nach allem was mir bekannt ist keinen Anspruch auf Entschädigung. Das liegt ja dann nicht im Verantwortungsbereich der Bahn und die trifft in dem Sinn dann keine Schuld

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Automatisch wird nichts überwiesen. Man muss auf jeden Fall erstmal einen Antrag stellen. Die Formulare dafür gibt’s bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Rentenversicherer oder auch bei der Krankenkasse glaub ich.

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