Das Objekt besteht aus einer Wohneinheit mit 37 Wohnungen und einer Wohneinheit mit 2 Wohnungen.
Die 37 Wohneinheiten sind in 6 Blöcken aufgeteilt mit je einen eigenen Allgemeinstromzähler.
An einem Block ist am Allgemeinstromzähler die Gartenbeleuchtung integriert.
Die Wohneinheit mit 2 Wohnungen, separates Gebäude, sind vollständig autark. D.h. eigene Heizung, Wasseranschluss, Antenne usw.
Den Allgemeinstrom der beiden Wohneinheiten teilen sich die beiden Eigentümer im den sie am Wohnungsstrom angeschlossen sind. ( Eingangsbeleuchtung, Klingelanlage, Flurstrom)
Jetzt sollen die 2 Wohneinheiten den Allgemeinstrom der 37 Wohneinheiten mittragen. D.h. Der Allgemeinstrom wird jetzt auf 39 Einheiten umgelegt. Der Allgemeinstrom der 2 Wohneinheiten kann und wird nicht berücksichtig, weil kein eigener Allgemeinstromzähler vorhanden ist, was sich auch nicht lohnt, den die Kosten für Zähler usw. sind teurer als der Verbrauch.
Darf das sein, ist das Gesetzeskomform