Antwort
Es gibt nur ganz wenige Konstellationen, bei denen der Vermieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist. Wenn beispielsweise aus irgendwelchen Gründen der Strom über einen Zähler läuft (nur ein Zimmer untervermietet). Ein anderer Sonderfall ist, wenn in einem Wohnobjekt per Mini-BHKW selbst Strom produziert wird. Dann kann es auch eine Sonderregelung geben. Ansonsten ist es Sache des Mieters.
Hier gibts noch weitere Infos zu den häufigsten Fragen beim Stromanbieterwechsel: www.strom-prinz.de/Haeufige-Fragen/