Das einzig Gute bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, das Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten.

In diesem Falle sollten Sie Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Stromanbieter aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt.

Achtung: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Stromanbieter bereits selbst gekündigt haben.

Die Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem alten Stromanbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

Quelle: www.strom-prinz.de/Stromtarife-Tricks/Kuendigungsfrist/

LG

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Wenn Du einmal genau hinschaust, wirst Du erkennen, dass alle Internet-Stromvergleiche auf nur vier Rechner-Anbieter zurückgehen: Toptarif.de, Verivox.de, Check24.de und wechseln.de. Und da jeder Stromrechner auch grundsätzlich nahezu alle Stromtarife beinhaltet (dafür sorgen alleine schon die Strom-Discounter, die unbedingt gelistet werden wollen), ist der Unterschied nicht besonders groß.

Worauf es beim Stromanbietervergleich wirklich ankommt, sind ehrliche Hintergrundinfos zu den einzelnen Anbietern. Wenn Du z.B. bei www.strom-prinz.de/Stromanbieter (nutzt übrigens den Verivox-Rechner) mal die jeweilige Seite zu Deinem präferierten Anbieter durchliest, merkst Du schnell, wem man trauen kann und wem nicht. Kundenbewertungen kann man nicht immer trauen, da diese mittlerweile von engagierten Online-Agenturen bearbeitet und manipuliert werden.

Grundsätzlich solltest Du so verfahren:

Wichtigste Regel: keine Vorauskasse (im Rechner wegklicken).

Zweite Regel: Vorsicht bei hohem Einmalbonus. Damit wird ein eigentlich teurer Stromtarif künstlich in der Liste nach oben "gehievt". Wenn der Anbieter dann so schnell wie möglich die Preise erhöht, kannst Du zwar kurzfristig wechseln, aber dann geht der Einmalbonus flöten und Du hast bis dahin einen teuren Tarif gehabt.

LG

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Unter Rendite-Aspekten gibt es zwei Komponenten, aus denen sich ein Gewinn ergeben kann. 1. der Holzverkauf aus Durchforstung und Ernte des Holzes sobald es hiebreif ist, 2. die Wertsteigerung eines Waldgrundstücks.

zu 1.: Wenn man sich vor Augen hält, dass ein Baum bis zur Hiebreife 80-120 Jahre alt sein muss, kann man sich an drei Fingern abzählen, dass es aus dieser Ecke keine zweistelligen Renditen geben kann, denn wenn ein Baum von 0 auf 100 % hundert Jahre benötigt, sollte das klar sein. Nichstdestotrotz bringt jede Durchforstung nach der Erstdurchforstung einen Gewinn. Insebsondere bei Nadelwald haben die modernen Ernteverfahren dazu geführt, dass bei den aktuell erfreulichen Holzpreisen Geld übrig bleibt.

zu 2.: wenn man ein verwahrlostes Waldstück, das ansonsten attraktiv ist, aufgrund des schlechten Pflegezustandes günstig bekommt, kann man - ähnlich wie bei Gebrauchtwagen - einen schönen Wertzuwachs erzielen. Am besten gibt man dem Förster, der für den Privatwald zuständig ist, einen Pflegeauftrag. Mehr dazu kann man bei www.wald-prinz.de nachlesen

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Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Und da steht, dass je nach dem Jahr der Inbetriebnahme und der Leistung einer Photovoltaik-Anlage der Betreiber eine auf 20 Jahre festgelegte und garantierte Einspeisevergütung erhält. Nur so ist Investitionssicherheit gegeben.

Wenn Dich die historischen, die aktuellen und die zukünftigen Einspeisevergütungen interessieren, ist das hier www.solar-prinz.de/eeg-einspeisevergutung-fur-photovoltaik-anlagen/215 eine gute Seite.

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ja, die Erträge reduzieren sich, aber die Anlagen sind ja auch billiger geworden. Ein kWp kostet inkl. Installation ca. 2700 Euro. Bei 32,88 Cent/kWh (s. www.solar-prinz.de/eeg-einspeisevergutung-fur-photovoltaik-anlagen/215) benötigt man ca. 8200 kWh, bis man "break even" ist. Bei einem durchschnittlichen Standort benötigt man dafür nur rund 9 Jahre. Danach gibts noch weitere 11 Jahre rund 300 €/kWp p.a.!!

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Grad aktuell ist die Einspeisevergütung angepasst worden. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Mai 2010 darauf geeinigt, zum 1. Juli 2010 die Einspeisevergütung für Solaranlagen über die ohnehin gesetzlich vorgesehene Kürzung hinaus um zusätzliche 16% zu senken. Eine 9%-Senkung war ja ohnehin schon im EEG vorgesehen. Macht zusammen 23,55% innerhalb eines Jahres (16% wirken ja auf schon um 9% gesenkten Betrag, daher nicht additiv). Auf www.Solar-Prinz.de ist das ganz gut mit Tabellen und Rechenbeispielen aufbereitet.

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Aus aktuellem Anlass habe ich die Frage noch einmal hervorgekramt. Die PV-Einspeisevergütungen sind ja nun aus dem Sack.

Die Sonderkürzung in 2010 schlägt voll durch: Der Solarstom einer 10 kWp-Solaranlage, die am 31.12.2009 in Betrieb genommen wird, erwirtschaftet über die Laufzeit von 20 Jahren ca. 71.200 Euro Einspeisevergütung. Wer dieselbe Anlage etwas mehr als sechs Monate später, nach dem 1.7.2010 in Betrieb nimmt, erhält nur noch rund 53.200 Euro – glatte 18.000 Euro weniger!

Quelle Berechnung: www.solar-prinz.de/eeg-einspeisevergutung-fur-photovoltaik-anlagen/215

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Hallo Sparfuchserl,

wenn man einmal den Standart-Stromverbrauch eines 4-Personenhaushaltes mit 4.000 kWh ansetzt (Quelle: www.strom-prinz.de/Stromverbrauch ; Warmwasser wird über Zentralheizung bereitgestellt), dann sind bei einem günstigen Angebot etwa 850 Euro im Jahr bzw. ca. 70 Eur/Monat fällig. In der Grundversorgung sind es dann gerne 10 Euro/Monat mehr.

Postleitzahl spielt natürlich auch eine Rolle, aber die Hausnummer stimmt so in etwa.

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Die Solarförderung gilt immer garantiert für 20 Jahre. Da gibt es kein wenn und kein aber. Nachträglich ändert sich da nix mehr. Allerdings gilt die Förderung, die gerade im Jahr der Inbetriebnahme gültig war. Deswegen werden die meisten Solarparks auch schnell noch im Dezember ans Netz gebracht. Je nach Anlagentyp ist die Förderung ja unterschiedlich. Der aktuelle Wirbel bezieht sich eher auf die Freiflächenanlagen und weniger auf die Dachanlagen. Hinsichtlich der Einspeisevergütung kannst Du Dir bei www.Solar-Prinz.de die aktuellen sowie die historischen Fördersätze anschauen.

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wenn ich in Südafrika bin, gehe ich zum nächstbesten Geldautomaten und ziehe mit meiner normalen EC-Karte den Maximalbetrag. Funktioniert überall in SA. Der Kurs ist der gleiche wie bei der Kreditkarte, aber die Einmal-Gebühr ist nur etwa halb so hoch (ca. 5 €). Das mache ich übrigens überall auf der Welt so. Z.B. in Thailand ist das ebenfalls die günstigste Art an Bargeld zu kommen. Das hat mir mein Freund versichert, der seit 5 Jahren in Bagkok wohnt und arbeitet. Bevor Du nach Südafrika fährst, solltes Du mal kurz auf www.zulu.de vorbeischauen.

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Es gibt nur ganz wenige Konstellationen, bei denen der Vermieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist. Wenn beispielsweise aus irgendwelchen Gründen der Strom über einen Zähler läuft (nur ein Zimmer untervermietet). Ein anderer Sonderfall ist, wenn in einem Wohnobjekt per Mini-BHKW selbst Strom produziert wird. Dann kann es auch eine Sonderregelung geben. Ansonsten ist es Sache des Mieters.

Hier gibts noch weitere Infos zu den häufigsten Fragen beim Stromanbieterwechsel: www.strom-prinz.de/Haeufige-Fragen/

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goldgas SL

Von Goldgas hört man im Kundenservice nichts schlechtes, die Foren sind nahezu leer und die Gastarife sind immer ganz vorne mit dabei. Das kann man von TelDaFax z.B. wirklich nicht behaupten. Ich habe vor einem Wechsel bei www.strom-prinz.de/Gasanbieter nachgeschaut.

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5.000 kWh ist sehr, sehr happig! Wenn man den VDEW Standardstromverbrauch (www.Strom-Prinz.de/Stromverbrauch) zu Rate zieht, liegst Du auf dem Niveau eines 4-Personen-Haushalts.

Mit Beleuchtung und Co. brauchst Du gar nicht versuchen diesen Stromverbrauch zu erklären. Solche Stromverbräuche sind rein physikalisch nur machbar, wenn etwas dauerhaft erhitzt/gekühlt wird. Also entweder Durchlauferhitzer (haben ca. 23 kW!!) in Verbindung Badewannen-Junkies, Nachtspeicherheizung oder Klimaanlage. Also viel Leistung in Kombi mit dauerhafter Nutzung.

Wenn das alles auszuschliessen ist, gibt's nur eins. Alle Verbraucher aus und Zähler beobachten.

Oder kann es vielleicht sein, dass der Zählerstand gar nicht abgelesen sondern geschätzt wurde? Ist nichts ungewöhnliches!

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Ich habe nicht direkt eine Antwort auf Deine Frage, aber eine gute Adresse für Dich, wenn Du die Position von Conergy im Vergleich zum Wettbewerb abschätzen möchtest. Auf www.solar-prinz.de gibt es eine sortierbare Liste der 300 größten deutschen Solarparks. Alleine unter den TOP 100 ist Conergy 8 mal vertreten. Und da Du in der Liste auch noch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Solarparks siehst, sollte das schon hilfreich für Dich sein.

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Ob ein Mini-BHKW wirtschaftlich Sinn macht, hängt in erster Linie von den sog. Vollbetriebsstunden pro Jahr ab. Als Daumengröße sagt man in der Branche, dass es erst ab ca. 3000 Stunden pro Jahr betriebswirtschaftlich Sinn macht. Das sind im Schnitt über 8 Stunden täglich, die das Mini-BHKW voll durchlaufen müsste!! Eine gute Anhaltsgröße ist der aktuelle Gas-/Ölverbrauch. Wenn man mal über den Daumen peilt und 3000 Stunden mit 10 kW multipliziert und dann noch den Wirkungsgrad der jeweiligen Heizung berücksichtigt, wird schnell klar, dass unter 40.000-50.000 kWh Jahresverbrauch ein Mini-BHKW auch nicht viel Sinn macht.

Grundsätzlich sollte ein Mini-BHKW nicht großzügig sondern eher schwach dimensioniert sein, damit es quasi die ganze Zeit "volle Pulle" läuft. Wenn es dann wirklich einmal bitter kalt ist, springt der alte Kessel zur Hilfe.

Schau mal hier: www.bhkw-prinz.de dort gibt es einen BHKW-Finder, wo Du unter allen verfügbaren Mini- und Mikro BHKWs mit ein paar Schieberegler-Einstellungen Dein Wunsch-BHKW identifizieren kannst.

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Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von den Gemeinden bzw. Städten erhoben. Wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, regelt das Grundsteuergesetz (GrStG).

Man unterscheidet in Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke, Gebäudeflächen). Der Grundsteuerbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Grundsteuerbetrag = Steuermessbetrag (Einheitswert x Steuermesszahl) x Hebesatz

Der Steuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Dazu setzt es als Grundlage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach dem Bewertungsgesetz (BewG) einen Einheitswert fest. Dabei wendet es in der Regel das Ertragswertverfahren an. Der land- und forstwirtschaftliche Ertragswert entspricht dem 18-fachen des bei ordnungsgemäßer und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten Arbeitskräften und nachhaltig erzielbaren Reinertrages. Die letzte Hauptfeststellung für die Einheitswerte erfolgte in den alten Bundesländern auf den Stichtag 1. Januar 1964. In den neuen Bundesländern wird anstelle des Einheitswertes der Ersatzwirtschaftswert auf den Stichtag 1. Januar 1935 ermittelt. Er beträgt 63,91 Euro je Hektar. Quelle: www.wald-prinz.de/waldkauf-waldbesitz-die-nebenkosten/305

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Hallo Walter, ich kann Dir nur den Artikel www.wald-prinz.de/waldkauf-waldbesitz-die-nebenkosten/305 empfehlen.

Was Du ansprichst ist insbesonder die Mitgliedschaft in einer Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Der Gesetzgeber will nicht, dass jemand unversichert Waldarbeiten durchführt, die z.T. sehr unfallträchtig sind. Daher hat er im § 123 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII festgelegt, dass alle Unternehmen der Forstwirtschaft der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegen. Versicherungsfreiheit tritt nur bei einer Fläche unter 0,25 ha ein /trotzdem bei der jeweilgen LSV nachfragen, ob man Dich nicht befreien kann). Wichtig: es geht weniger um die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft als vielmehr um den Beitritt zu einer gesetzlichen Unfallversicherung.

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ich habe für die Postleitzahl 37083 und einen Stromverbrauch von 4000 kWh einmal den Stromrechner angeworfen. Wenn Du die Tarife mit Vorkasse und Kaution beiseite läßt (glaub mir, ist besser so!!), steht an erster Stelle doch tatsächlich Vattenfall. 12 Monate Preisgarantie und auch sonst ein solides Angebot. Kannst Du nix verkehrt machen. Secura und eprimo sind auch völlig in Ordnung. Bei Stromio weiß man es noch nicht. Die sind sehr neu und haben einen komischen Geschäftsführer mit 0900-Gayline-Hintergrund... Wenn Du die Ergebnisse nachvollzihen möchtest, ich hab bei www.strom-prinz.de/Stromrechner die obigen Angaben eingegeben und zusätzlich bei "Vorkasse" und "Kaution" die Häkchen weg genommen. Ach ja, die Ersparnis gegenüber dem Grundversorgungstarif von E.ON liegt bei fast 200 €!!

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Steht vielleicht ein Urlaub, oder ein verlängertes Wochenende ins Haus? Dann notiere den Zählerstand bei Abreise und Rückkehr. Stecke vorher alle StandBy-Verbraucher aus, dann bleibt nur noch die Kühl-/Gefrierkombi. Die kontrollierst Du über ein Stromverbrauch-Messgerät. So kommst Du am ehesten Deiner These vom Stromklau auf die Spur. Offizielle Richtwerte vom VDEW findest du kommentiert hier www.strom-prinz.de/Stromverbrauch/

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