Kann Sozialamt auf Leibdeding zugreifen
Hallo Nach dem Tode meines Vaters 1973 übertrugen die Witwe und meine Schwester ihre Anteile am Elternhaus auf mich, sodass ich im Grundbuch als Alleineigentümer eingetragen bin.Für die Witwe wurde ein Leibdeding engetragen, das in der Benutzung des unteren Stockwerks besteht. Ausserdem ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen mit einem Monatswert von 120 DM und eine Reallast von 100 DM. Die Witwe ist jetzt 95 Jahre alt und im Pflegeheim untergebracht. Ihre Ersparnisse sind durch die Zuzahlung zu den Heimkosten bald aufgebraucht, so dass bald ein Gang zum Sozialamt ansteht, um Unterstützung zu beantragen. Meine Frage: Kann das Sozialamt auf das Eingetragene Leibgeding zugreifen? Im Voraus vielen Dank
Sozialamt