Antwort
Eine NUll-Kupon-Anleihe, die du vor 2009 gekauft hast, wird mit dem persönlichem Einkommensteuersatz versteuert, nach 2009 mit der Abgeltungssteuer. Bist du dann schon in Rente und dein Einkommensteuersatz ist niedriger als 25%, so kannst du auch den Ertrag mit deinem persönlichem Einkommensteuersatz versteuern. Das ganze passiert erst bei Fälligkeit.