Ich kann dir nur etwas zu Pensionskassen sagen. Folgendes: Der AG ist Versicherungsnehmer, du bist der Begünstigte aus der Versicherungsleistungen die du im Laufe der Jahre erwirbst. Pass aber auf, fast jeder AG hat seinen eigenen Versicherer mit dem er das Modell seinen AN anbietet. Soviel zum Thema Übertragbarkeit. Die Versicherer werben zwar gerne damit, sagen "kein Problem wenn Sie die Firma wechseln" - aber glaub mal ja nicht das irgendeiner davon später was wissen will. Das ein neuer AG deine Versicherung übernimmt, darum kannst du dich schön selber kümmern.
Weiteres: du kannst die PK still legen, solltest du den AG wechseln , dh. das Guthaben ruht und du bekommst einfach eine Minderrente errechnet, weil du bzw. ein neuer AG nicht mehr einzahlt.
Die PK kündigen und das Geld raus bekommen ist ganz schwierig - da werden dann die steuerlichen Vorteile aus der Zeit davor zurück gerechnet, ausserdem muss die PK vorher auf dich übertragen worden sein, ansonsten kannst du gar nichts machen.
Und nicht vergessen, es wird für die Versicherer immer schwieriger die Renditen die sie versprechen zu erwirtschaften.
Die PK ist ein gutes Modell, da auch steuerlich begünstigt, jedoch würde ich es mir überlegen. Wenn du weisst du bleibst lange bei deiner jetzigen Firma, auf jeden Fall eine Überlegung wert. Wenn du wechseln willst, lass es.
Ich habe mittlerweile 2 Pensionskassen meiner 2 bisherigen AG und wechsle jetzt wieder - und wie kommt es: "Tut uns leid, wir haben ein anderes Modell bei einer anderen Versicherung laufen". Für die Versicherer gibt es eben nichts besseres, als einen grossen Rahmenvertrag bei einer Firma mit vielen Versicherungsnehmern abzuschliessen, da gibt es dann auf einen Schlag die fette Provision....