Ja natürlich kann er das, dafür ist die Kaution schließlich da. Voraussetzung ist natürlich, dass die Nebenkostenabrechnung auch korrekt ist. Übrigens: man darf als vermieter sogar dann die Kaution zurückhalten wenn aus einer künftigen, noch ausstehende Abrechnung Nachzahlungen erwartet werden.
Antwort
Ich weiß, dass es so etwas von KarstadtQuelle gibt. Such mal danach im Internet. Dabei fallen keine Jahresgebühren an, außer man möchte irgendwelche Zusatzleistungen haben. Aber wie es sich anhört, ist dir das je relativ egal. Hier steht's nochmal: http://www.kqfs.de/kreditkarte/kreditkarte.jsp