Bei Überweisung vertippt - Geld weg und Schenkungssteuererklärung?
Wenn man sich bei der Überweisung vertippt hat und das Geld bei jemand anderem landet, darf derjenige das Geld dann behalten. Angenommen es besteht keine Verwandtschaft mit der irrtümlich überweisenden und der Betrag liegt über 200000, müsste der Glückliche dann eine schenkungssteuererklörung abgeben oder ist das ganze schenkungungssteuerfrei, weil das Geld ja aus heiterem Himmel kam? Aber andererseits ist es doch eine Schenkung, weil das Geld ohne Gegenleistung erlangt wird, oder?
Überweisung,
Recht,
Schenkungssteuer