Antwort
Das mit dem Schuldzinsen-Abzug im Nachhinein - nachdem ja schon die Wohnung getilgt ist, klappt nicht. Aber! Wenn der Zinsabzug außen vor bleibt, könnte das durchaus Sinn machen, dass man z.B. die Wohnung im 1. Rang (= 60 %) beleiht und dadurch der Zinssatz extrem niedriger wird, weil ja auf die neue Immobilie ebenfalls nur der 1. Rang beliehen wird und auch hier wiederum ein sehr günstiger Zinssatz entsteht. Achtung! Es sind aber 2 Immobilien als Sicherheit abgetreten. Jedoch kann durch Zinsersparnis schneller getilgt werden. Ich gehe davon aus, dass der Verkauf nicht in Betracht kommt. Übrigens: Auch die Mieten der vermieteten Wohnung sind zu versteuern! Bitte abwägen.