Guten Tag zusammen, ich habe mir Ende letzten Jahres bei einem Vertragshändler einen gebrauchten Opel gekauft. Als ich das Auto mir angeschaut und anschließend gekauft habe, wurde in dem Vertrag eine Barzahlung von 8000 Euro festgeschrieben. Der Rest läuft über einen Finanzierung bei der Opel Bank. Ich habe dann ein paar Tage später das Auto abgeholt, habe die 8000 Euro in bar gezahlt und ich konnte das Auto mitnehmen. Jetzt habe ich vor ein paar Tagen einen Brief vom Autohaus bekommen, dass die 8000 Euro noch offen sind. Ich habe natürlich sofort meine Unterlagen herausgesucht und habe dann festgestellt, dass unter den 8000 Euro Barzahlung keine Unterschrift vom Autohaus ist. Jetzt meine Frage: Kann das Autohaus mich zwingen die 8000 Euro erneut zu zahlen? Kann das Autohaus durch den Eigentumsvorbehalt das Auto pfänden? Bei der genauen Durchsicht der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass in den AGB festgeschrieben ist, dass bei Übergabe die festgeschrieben Summen geleistet worden sein müssen. Kann ich mich darauf berufen? Weil wenn ich die 8000 Euro nicht gezählt hätte, hätte ich ja niemals das Auto kriegen dürfen. Oder sehe ich das falsch?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Vielen Dank im voraus.