Moin moin,

das hängt davon ab, was mit dem Auftraggeber bzw. deinem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Für Selbstständiger gelten die Fahrtkosten als Betriebsausgabe und werden dann vor der Steuer abgezogen. Die Öffis werden in Höhe des Rechnungsbetrags abzugsfähig. Wenn man den Eigenwagen benutzt dann sind die Kosten schon in den Betriebsausgaben beinhaltet und werden dann nicht doppelt mit angerechnet.

Als Arbeitnehmer gelten sie als Werbungskosten. Es gibt 3 Erstattungsmöglichkeiten:

  1. Anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten
  2. Anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten durch einen zuvor ermittelten fahrzeugindividuellen Kilometersatz
  3. Erstattung einer steuerfreien Kilometerpauschale und einer etwaigen darüber hinausgehenden zusätzlichen Erstattung (steuerpflichtig)

Kannst hier weiterlesen wenn du möchtest, dein Frage war ziemlich allgemein https://www.betriebsausgabe.de/wiki/fahrtkosten/

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Ein Anspruch auf die 100 Euro hast du offiziell nicht, da sie nur 2 Tage zu Besuch kommt. Dass der Mitbewohner das ohne dein Einverständnis entschieden hat ist schon frech. Du solltest ihm kommunizieren, dass du die Situation nicht okay findest sodass ihr eine angemessene Lösung finden könnt.

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finde zuerst einen Job, dann kannst du kündigen und gleichzeitig deine Grundsicherung behalten

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Was für einen Job suchst du denn? Selbstständigkeit ist mit Risiko, Wissen und ggf. Kontakte verbunden, ohne geht es halt nicht also musst du angestellt sein, auch nur bis du das Nötigste lernst.

Ich kann mir unter "gut bezahlt, ortsunabhängig, flexibel" ohne erforderliche Kenntnisse nur Schneeballsysteme vorstellen, die kannst du ja unter jede "get rich quick" Videos auf Youtube finden

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Das Geld ist leider weg, weil damit gilt es als rechtskräftiger vorfall und der fall als abgeschlossen... https://www.bussgeld-info.de/bussgeld-vor-ort-bezahlen/#wann-sie-ihr-bussgeld-nicht-vor-ort-bezahlen-sollten Steht hier nochmal :) Falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte man nicht direkt bezahlen, aber jetzt weisst du Bescheid.

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Wieso denn auf dem feld haha gibt doch viel bessere orte und dann ist es draußen arschkalt, aber grundsätzlich eher weniger denke ich, je nachdem wem das gehört.

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Grundsätzlich falsch in dem Forum trotzdem könntest du hier einmal nachschauen https://testsieger.bussgeldkatalog.org/elektromobil/ ob du was findest. Ich denke dafür sollte es weitaus bessere Foren geben. Viel Erfolg noch :)

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Ich denke, du hast das Recht, das Weihnachtsgeld zu bekommen. Das sollten sie dir geben.

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Nun ... es hängt von Ihrem Einkommen ab, deshalb ist die Verwendung des Rechners ratsam. Ich lese hier: 

"Wenn das Elternteil über 65 Jahre alt ist, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung, seit dem 01.01.2016 beträgt dieser 404 Euro im Monat für Alleinstehende. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn das Kind des pflegebedürftigen Elternteils mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient. Zur Berechnung, wie viel das Kind an seine Eltern zahlen muss, wird betrachtet

  • wie viel das Kind in einem Jahr durchschnittlich verdient hat
  • bei Selbständigen wird berechnet, wie viel in den letzten drei bis fünf Jahren durchschnittlich verdient wurde."

quelle: https://www.schuldnerberatungen.org/2016/01/19/wann-muessen-kindern-ihren-eltern-unterhalt-zahlen/

LG

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Bitte findest du ein geeigneteres Forum dafür.

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Ich glaube nicht, dass du irgendetwas tun muss, wenn das Geld an dich geschickt wird. Vielleicht wegen der verschiedenen Währungen, an denen sie arbeiten, um dir den richtigen Betrag in Euro zu geben, und der Betrag, den du erhalt, wird nach der "Clearance fee" sein. da es sich um eine internationale Transaktion aus den USA handelt, wird Paypal 4,4% vom überwiesenen Betrag + 0,30 $ als Gebühr erheben

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Soweit ich weiß, ist jedes Einkommen nach der Kommission steuerpflichtig.

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Ja das stimmt so das könntest du von der Steuer absetzen dann wünsche dir mal weiterhin viel Erfolg und das es wieder bergauf geht .

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ich würde dir auch raten die rentenversicherung weiter zu bezahlen ;)

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