Moin moin,
das hängt davon ab, was mit dem Auftraggeber bzw. deinem Arbeitgeber vereinbart wurde.
Für Selbstständiger gelten die Fahrtkosten als Betriebsausgabe und werden dann vor der Steuer abgezogen. Die Öffis werden in Höhe des Rechnungsbetrags abzugsfähig. Wenn man den Eigenwagen benutzt dann sind die Kosten schon in den Betriebsausgaben beinhaltet und werden dann nicht doppelt mit angerechnet.
Als Arbeitnehmer gelten sie als Werbungskosten. Es gibt 3 Erstattungsmöglichkeiten:
- Anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten
- Anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten durch einen zuvor ermittelten fahrzeugindividuellen Kilometersatz
- Erstattung einer steuerfreien Kilometerpauschale und einer etwaigen darüber hinausgehenden zusätzlichen Erstattung (steuerpflichtig)
Kannst hier weiterlesen wenn du möchtest, dein Frage war ziemlich allgemein https://www.betriebsausgabe.de/wiki/fahrtkosten/