Du solltest in diesem Fall sofort die auszahlende Bank informieren, damit du nach deiner Exmatrikulation kein weiteres Geld mehr ausbezahlt bekommst. Bei der Rückzahlung denke ich, dass du das nicht alles auf einmal zurück zahlen musst. Es könnten sich allerdings die vereinbarten Zahlungsmodalitäten ändern. Dies solltest du dann auch mit der jeweiligen Bank besprechen.

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Die Frage dabei ist, wem die Glastür gehört. Wenn es in deiner Wohnung passiert ist, egal ob Eigentum oder Mietwohnung, dann musst du dich an die Hausratversicherung wenden. Wichtig hierbei, dass Glasbruch mitversichert ist. Bei fremder Tür sollte die private Haftpflichtversicherung bezahlen.

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Die Regeln sind, dass zwischen zwei Mieterhöhungen 15 Monate liegen müssen. vorher darf der Vermieter nicht erhöhen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch gilt, wenn Modernisierungsmaßnahmen getroffen wurden, die den Wert der Immobilie stark erhöhen. Außerdem darf der Mietpreis innerhalb von 3 Jahren nur um 20% erhöht werden.

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