Die Frage dabei ist, wem die Glastür gehört. Wenn es in deiner Wohnung passiert ist, egal ob Eigentum oder Mietwohnung, dann musst du dich an die Hausratversicherung wenden. Wichtig hierbei, dass Glasbruch mitversichert ist. Bei fremder Tür sollte die private Haftpflichtversicherung bezahlen.
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