Ich bin geweblicher Einzelkaufmann und habe nun zwei Prüfungsanordnungen für eine Außenprüfung bekommen.
Abgekürzte Prüfungsanordnung:
a) Ermittlung private Kfz-Nutzung 2011 und 2012
b) Bezogene Fremdleistungen über bestimmte Beträge in 2011 und 2012
Außenprüfung:
a) Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer 2013 - 2015
Nun zu meiner Frage:
Für die Kfz-Nutzung erstelle ich eine Liste mit meinen gewerblichen Fahrten und für die bestimmten Ausgaben, die ich nachweisen soll, lege ich die Rechnungen, Kontoauszüge und Buchungen vor.
Was muss ich dem Prüfer für die abgekürzte Prüfung vorlegen bzw. was darf er einsehen? Darf er auch alle anderen Unterlagen wie Rechnungen für Ein- und Ausgaben, Kontoauszüge etc. prüfen, auch wenn die nichts mit der Anordnung selbst zu tun haben oder bedarf es da einer gesonderten Prüfungsanordnung?
Vielen Dank