In folgenden Fällen kann Ausbildungsförderung auch bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze geleistet werden:

  • bei Absolventen des zweiten Bildungsweges
  • bei Studierenden, die ihne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden
  • bei Personen in einer weiteren Ausbildung, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist
  • bei Personen in einer Zusatzausbildung, zuder der Zugang durch die vorherige Ausbildung eröffnet wurde
  • bei Auzsubildenden, die aus familiären Grunden an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren
  • bei Auszubildenden, die aufgrund einer einschneidenden Änderung der persönlichen Verhältnisse bedürftig wurden.Die Ausbildung muss unverzüglich aufgenommen werden.

Bei Auszubildenden, die bei Erreichen des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter 10 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, verschiebt sich die Altersgrenze bis zum 10. Geburtstag des Kindes.

Hier der komplette Link: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/385.php

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Meines Wissens müssen ALLE Änderungen in Bezug eines gewährten Kredit von der Bank schriftlich mitgeteilt werden.

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Kommt darauf an um welches Ausland es sich handelt. Kaufst du mit deiner Kreditkarte im europäischen Ausland ein (Italien, Frankreich, ...) so wirst du keine Gebühren bezahlen müssen. Kaufst du dagegen in den USA oder in Japan ein, so wird eine Auslandsbearbeitungsgebühr fällig.

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Meiner Meinung nach ist das auf jeden Fall die Regel. Du gibst der Bank dein Geld für einen gewissen Zeitraum und die Bank berechnet dann, welcher Zins für diesen Zeitraum angemessen ist und dir anbietet. Eine variable Verzinsung wäre in dem Sinne ungeschickt, als das du hier dann ein weiteres Risiko tragen müsstest.

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Die Kaution wird vom Vermieter selbst bestimmt. Das einzige was der Vermieter beachten muss ist, dass sie nicht höher als drei Monatsmieten (hier: Kaltmieten) ist. Woran er sich am Rest orientiert ist ihm überlassen.

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Sobald du die Geheimzahl einmal richtig eingegeben hast, hast du wieder drei Fehlversuche bevor das Konto gesperrt wird.

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Es gibt nicht nur das Studium der Ökonomie oder Volkswirtschaftslehre, sondern es gibt sogar noch sehr viele Studiengänge die sich auf ein bestimmtes Gebiet der Ökonomie konzentrieren. Dieser Studiengang wird von SEHR VIELEN Hochschulen in Deutschland angeboten. Du kannst dich mal bei Hochschulkompass.de informieren.

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Au Pairs können bezahlt sein, ist aber nicht zwingend gegeben. Normalerweise sind Essen und Logie frei, d.h. du wohnst mit der Familie. Taschengeld bekommst du dann ebenfalls direkt von der Familie. Dieses muss sie dir aber nicht geben. Die meisten Organisationen, die Au-pair vermitteln stellen aber sicher, dass die Familie auch ein ausreichendes Taschengeld zur Verfügung stellt.

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Es gibt ein paar bekannte Methoden (siehe Link): http://www.pfiffige-senioren.de/bildergeldautomat.htm

Aber die Abzocker werden ebenfalls immer einfallsreicher und somit weiß man nie genau, ob es sich nicht um eine neue Masche handelt. 100% bist du nie wirklich sicher.

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Euro Reisechecks werden so gut wie überall angenommen. Wenn du glück hast, so nimmt das Hotel bzw. Restaurant den Reisecheck direkt an und du musst ihn nicht umtauschen (wird dann ein bisschen komplizierter mit dem Wechselkurs). Aber Banken sollten diesen in aller Regel ohne Probleme annehmen.

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Bei Versicherungen bist du prinzipiell ab Vertragsabschluss versichert. D.h. du bist sofort, nachdem du unterschrieben hast, abgesichert und die Versicherung muss leisten.

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Der Euro fällt momentan gegenüber allen Währungen. Von daher ist es momentan relativ teuer, sich Fremdwährungen zu kaufen. Ich persönlich dachte, dass der Euro sich erholen wird, nachdem Geld an Griechenland geflossen ist. Dem war nicht so. Wann die Anleger wieder in den Euro investieren kann nicht vorhergesagt werden. Das hängt ganz davon ab, welche Sparmaßnahmen die einzelnen Länder jetzt machen wollen oder welche schlechten Nachrichten jetzt noch kommen.

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Nein, das Geld gehört ja nicht dir. Wenn das BaföG aber eine Kontrolle durchführt, so wird dieses Konto unter deinem Namen auftauchen. D.h. du solltest dem BaföG-Amt mitteilen, dass ein weiteres Konto existiert, bei welchem du Vollmacht hast. Das sollte genügen.

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Nein, meines Wissens nicht. Jedoch gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Konzepte für Studiengebühren und BaföG. In den meisten Bundesländern ist es jedoch so, dass das BaföG keinerlei Zusammenhang zu den Studiengebühren hat, außer dass man über das BaföG Amt beim KfW einen günstigen Studienkredit aufnehmen kann.

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Dann bekommst du solange keine Kuponzahlungen, solange der Staat nicht zahlungsfähig ist. Die Anleihe an sich läuft erst mal weiter. Wird der Staat dann wieder zahlungsfähig, so werden Zahlungen fortgesetzt. Im schlimmsten Fall siehst du gar kein Geld mehr, wenn der Staat auch nach 10 Jahren nicht zahlen kann.

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Nein, wenn du den Beitrag nicht bis zum Stichtag bezahlst, so hast du auch keine Ansprüche mehr auf die Prämie.

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Das kommt ganz auf euch und den Anwalt an. Hat alles Vor- und Nachteile. Wenn nur ein Anwalt eingeschalten wird, so könnte der bei Uneinigkeit Partei ergreifen und die andere Seite steht dann schlechter da. Auf der anderen Seite wird es natürlich günstiger. Je nachdem wie einig ihr euch bei der Gütertrennung seid ist es mehr oder weniger gut möglich.

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Währungen unterliegen immer risiken. Auch wenn Dollar und Euro momentan nicht ihre Höhepunkte haben, so heißt das nicht, dass eine andere Währung momentan Stabil sein muss (man könnte ja auch in Sachwerte investieren). Der Schweizer Franken steht momentan nicht schlecht da, aber auch andere Währungen haben momentan eine Aufwertung. Die Frage ist nur, wie lange das anhält. Ich persönlich würde weiterhin auf den Euro vertrauen.

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Nein, die Kreditkarte funktioniert noch weiterhin. D.h. du kannst weierhin übers Internet einkaufen und in den meisten Geschäften damit bezahlen. Es ist ein Programmierfehler. Deshalb wirst du sicherlich auch keine neue Kreditkarte bekommen, sondern musst warten, bis der Fehler behoben ist. Im besten Fall kannst du für entstandene Kosten Schadensersatz erhalten.

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