Wenn die Frau dort alleine lebt, muss niemand GEZ zahlen

Solltest du allerdings nur einen Teil der Wohnung untervermietet haben und sie selber als 2.Wohnsitz mitnutzen, müsstest du die Gebühr in voller Höhe zahlen (auch wenn die Untermieterin aufgrund von ALG, Bafög oä. davon befreit ist) 

Vereinfacht gesagt: Die GEZ muss 1 mal pro Wohnung gezahlt werden, AUßER alle Bewohner sind von dieser befreit. 

Liebe Grüße

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Die gesamte vorlesungsfreie Zeit darfst du so viel arbeiten, wie es dir beliebt. 

Während des Studiums i.d.R. nur 20h/Woche - allerdings gibt es auch hier Sonderregelungen für kurzzeitige Beschäftigungen, mit mehr Wochenstunden (Ich denke max 3 Monate - aber das müsstest Du nochmal abcehcken) 

LG

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Das eigentliche Problem mit der Ausbildung "Bankkaufmann" sind die geringen Aufstiegsmöglichkeiten ohne passendes Studium. Die Bankkaufmänner von heute bleiben doch oft in der Filiale kleben, dabei ist die praxisnahe Ausbildung, dem Studium möglicherweise überlegen.

Doch gibt es ja auch noch andere Bildungswege, falls keine Hochschulzugangsberechtigung vorhanden ist. Ein Studium kann man nachholen, eine Ausbildung eher nicht...

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Die Eintragung einer Grundschuld hat mehrere Gesichtspunkte. Üblicherweise wirde diese bereits bei Zustandekommen der Finanzierung des Objekts als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen, (oder verbrieft als Briefgrundschuld). So erhält die Bank einen Anspruch auf einen Teil des Grundwertes im Zahlungsausfall. Der Vorteil: Auch nach vollständiger Tilgung kann die Grundschuld eingetragen bleiben, um - wie in Ihrem Fall - spätere Vorhaben, wie Renovierung, Modernisierung oder Ausbau, schnell und einfach über einen Bankkredit realisieren zu können. Falls Sie das Institut gewechselt haben, kann die Grundschuld auch - kostengünstiger als bei einer Neueintragung - übertragen werden.

Sie können die Grundschuld jedoch auch nach Tilgung des Kredits problemlos löschen lassen, jedoch wird davon nur selten Gebrauch gemacht, da die Vorteile überwiegen und die notarielle Beurkundung einmalige Kosten mit sich bringt. Bei einem abbezhalten Kredit, entstehen der Bank auch keine Ansprüche mehr.

In der aktuellen Marktsituation, sollte einem günstigen Kredit mit einer (fast abgezahlten) Immobilie nichts im Wege stehen, vorausgesetzt Ihre Einkommenssituation steht dem nicht im Wege. Diese stellt natürlich, neben anderen bestehenden Kreditschulden, einen wichtigen Bestandteil der Prüfung und des Kreditrisikokalküls der Banken dar.

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Hallo,

Ohne Eigenkapital von mindestens 20% des Immobilienpreises wird es schwierig. Zusätzlich darf nach der neuen EU-Richtlinie zur Immobilienkreditvergabe das Haushaltseinkommen durch die Tilgung maximal zu ca. 40 % belastet werden. Die Bank wird ausserdem Familienstand und Planung mit einbeziehen. Mit Kindern wird es auch für junge Familien schwierig für die Bank zu kalkulieren. Auch Gutverdiener sind hiervon teilweise betroffen.

Ablehnungen sind seit der Kreditvergaberichtlinie vom März 2016, die von der Bundesregierung schärfer als von anderen EU-Staaten eingebracht wurde, keine Seltenheit mehr. Der Wert der Immobilie kann nicht als Sicherheit eingebracht werden und auch Sicherheiten aus dem familiären Umfeld können nicht berücksichtigt werden. DIe Banken sind zudem verpflichtet die Tilgungspläne unter verschiedenen Zinsszenarien zu überprüfen und dürfen nur nach absolut (nachweislicher) sorgfältiger Prüfung einen Kreditvergeben.

Es wird also schwierig, jedoch wird an diesen neuen Regelungen ("EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie") die Kritik stets lauter. Branchenverbände und Banken, sowie Privatpersonen sind betroffen.

Leider werden so junge Familien beim Aufbau von realen Vermögenswerten behindert, obwohl diese das größte Interesse am Immobilienerwerb haben. Es gibt jedoch auch hierzu alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Dafür muss jedoch ein Finanzexperte zu Rate gezogen werden. Doch ohne Eigenkapital wird die Immobilienfinanzierung wahrscheinlich noch auf sich warten lassen.

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