Die Eintragung einer Grundschuld hat mehrere Gesichtspunkte. Üblicherweise wirde diese bereits bei Zustandekommen der Finanzierung des Objekts als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen, (oder verbrieft als Briefgrundschuld). So erhält die Bank einen Anspruch auf einen Teil des Grundwertes im Zahlungsausfall. Der Vorteil: Auch nach vollständiger Tilgung kann die Grundschuld eingetragen bleiben, um - wie in Ihrem Fall - spätere Vorhaben, wie Renovierung, Modernisierung oder Ausbau, schnell und einfach über einen Bankkredit realisieren zu können. Falls Sie das Institut gewechselt haben, kann die Grundschuld auch - kostengünstiger als bei einer Neueintragung - übertragen werden.
Sie können die Grundschuld jedoch auch nach Tilgung des Kredits problemlos löschen lassen, jedoch wird davon nur selten Gebrauch gemacht, da die Vorteile überwiegen und die notarielle Beurkundung einmalige Kosten mit sich bringt. Bei einem abbezhalten Kredit, entstehen der Bank auch keine Ansprüche mehr.
In der aktuellen Marktsituation, sollte einem günstigen Kredit mit einer (fast abgezahlten) Immobilie nichts im Wege stehen, vorausgesetzt Ihre Einkommenssituation steht dem nicht im Wege. Diese stellt natürlich, neben anderen bestehenden Kreditschulden, einen wichtigen Bestandteil der Prüfung und des Kreditrisikokalküls der Banken dar.