Antwort
Bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich würde die Rechnung erst mal nicht zahlen - und dem Spengler sagen, daß seine Arbeit nicht ok ist, er soll das dann reparieren. Wenn er das macht (und dann aber nicht mehr Geld verlangt), dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn er das nicht richtet, dann den Auftrag einem anderen Spengler geben und dem anderen entsprechend Geld von der Rechnung abziehen.