Mit meinem Steuererbescheid für 2010 wurde eine Vorauszahlung festgesetzt. Die habe ich fristgemäß am 2.3.2012 an das Finanzamt überwiesen. Gleichzeitig habe ich einen Widerspruch eingelegt, und die Steuerschuld wurde neu berechnet, einem deutlich geringerem Betrag und ohne Vorauszahlungen. Ich habe die Vorauszahlung nicht direkt zurückgefordert, sondern wollte sie jetzt mit der Steuer für 2011 verrechnen. Das Finanzamt sagt, das geht erst mit der Abrechnung für 2012. Müsste ein unberechtigt eingezogener Geldbetrag nich sofort zurückerstattet werden? Oder welche Sonderrechte hat das Finanzamt? Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank