Bonuszahlung, die unter Märzklausel fällt, in Vorjahres-Lohnabrechnung nicht berücksichtigt. Was tun?
Meine Frau hat für Überstunden einen "Bonus" im Januar 2020 bekommen. Da sie 2019 durchgängig dort angestellt war, sehe ich klar, dass die Märzklausel angewendet werden muss. Somit läge sie dann auch 2019 um ca. 2000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung. Wir und Arbeitgeber könnten sparen. Geht das noch? Allen Mut zusammenkratzen und mit Perso sprechen?
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