Antwort
Sich über eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 10 % aufzuregen, zeigt, dass derjenige keine Ahnung vom Bankgeschäft hat. Die Entschädigung wird nicht prozentual berechnet, sondern hängt von den aktuellen Marktzinskonditionen ab. Je niedriger die aktuellen Zinsen zum veinbarten Zins, desto höher die Vorfälligkeit. Und diese wird fällig, wenn man VORZEITIG (bei Laufzeiten > 10 Jahre gibt es immer noch ein Kündigungsrecht gemäß BGB) aus dem Vertrag ausscheiden will. (Die Bank darf ja auch nicht vorher kündigen!)