Antwort
brauch er ja nicht, Kindesunterhalt muss er trotzdem zahlen. Holen Sie sich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beim Gericht. Kostet ca. 25 Euro und legen Sie den beim Arbeitgeber des Kindsvater vor. Kindesunterhalt geht vor allen anderen Schulden. Da nutzt auch kein P- Konto.