Ich bin im Langzeiturlaub im Ausland und wollte wie immer mit meiner Kreditkarte bezahlen. Nachdem in drei Geschäften die Karte nicht funktionierte habe ich die Kreditkartengesellschaft in Deutschland angerufen. Antwort: Konto ist gesperrt, es liegt eine Pfändung des Finanzamtes vor. Hintergrund: Ich habe aus väterlicher Gutmütigkeit, seit ca 3 Jahren eine Zusatzkarte für meinen Sohn, die ich ihm aber vor fast 2 Jahren wieder abgenommen habe. Die Zusatzkarte habe ich nicht gekündigt, sie liegt im Bankschließfach in Deutschland. Nun hat mein Sohn ein laufendes Steuerstrafverfahren und das Finanzamt hat die Zusatzkarte, damit mein Konto, gepfändet, sprich gesperrt. Irgendeine schriftliche Benachrichtigung an meine Anschrift in Deutschland liegt weder vom Finanzamt, noch von der Kreditkartengesellschaft vor. Fragen: Darf das Finanzamt für die Steuerschulden meines Sohnes mein Kreditkartenkonto Pfänden bzw. sperren lassen? Was kann ich machen um meine Kreditkarte wieder zu nutzen? Lt Telefonat mit der Kreditkartengesellschaft muss das Finanzamt die Pfändung widerrufen. Aber wie gesagt ich kann nicht grad mal zum FA. da weit weg von Deutschland bin..
Kreditkarte vom Finanzamt gesperrt?
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