Gartennutzung nach Eigentümerwechsel?
Guten Tag,
ich bin seit 23 Jahren Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Vor 15 Jahren wurde mir vom damaligen Hauseigentümer die alleinige unentgeldliche Nutzung eines zum Grundstück gehörenden Garten mündlich übertragen. Das Haus wurde seitdem mehrfach verkauft, zuletzt Ende 2021. Nun hat mich die Verwaltung des neuen Besitzers dazu aufgefordert, die damalige Absprache schriftlich zu belegen, ansonsten würde mir die weitere Nutzung untersagt werden. Der damalige Besitzer, sein Sohn und die damalige Verwaltung könnten die Absprache bezeugen. Hätte ich da eine Chance?
MfG
Andreas Stein
Mietrecht